aktuelle Hinweise
bitte beachten Sie die aktuelle Corona Verordnung
vom Land Baden Württemberg.
In BW richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System,
das sich an den Hospitalisierungen orientiert.
>>>> Stand 23.02.2022
Basisstufe / Beherbergung - 3 G Nachweise / erneuter Test alle 3 Tage (*)
>> Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 belegte Intensivbetten mit
COVID-19-Patient*innen
Warnstufe / Beherbergung - 3 G Nachweise /erneuter Test alle 3 Tage (*)
>> Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 belegte Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen
Alarmstufe I / touristische Beherbergung - 2 G Nachweis (Ausnahme gesch.+dienstl. Reisen)
== Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen ==
>> Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 belegte Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen
Alarmstufe II / touristische Beherbergung - 2 G Nachweis (Ausnahme gesch.+dienstl. Reisen)
== Zutritt nur für geimpfte und genesene Personen ==
>> Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 belegte Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen
Grundsätzlich gilt: Abstands- und Hygieneregeln
>> 1,5 Meter Abstand halten zu anderen Personen
>> Hygiene praktizieren
>> FFP2 Masken tragen, wo immer erforderlich;
>> Corona App nutzen
>> Regelmäßig lüften
>>> Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.
** detaillierte Angaben dazu entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona VO vom Land BW
>>> Anreisen darf nur, wer keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist,
wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- und Geschmacksverlust;
>>> Zur Nachverfolgung von Infektionen ist weiterhin die Kontaktnachverfolgung wichtig,
so dass wir die Kontaktdaten weiterhin erfassen müssen. Entsprechende Unterlagen
finden Sie in Ihrem Ferienhaus bei Anreise.
Wir sind als Vermieter zur Kontrolle der Genesenen- und Impfnachweise
anhand eines QR Codes verpflichtet. Die Angaben müssen mit einem amtlichen
Ausweisdokument abgeglichen werden.
>> Zutritt zu den Ferienhäusern darf erst erfolgen nach Vorlage eines der 2G-Nachweise,
vollständig Geimpft oder Genesen;
>> Unsere Anreise ist kontaktlos organisiert, daher bitten wir Sie uns diese Nachweise
vor Anreise per Email zu zusenden. Bitte informieren Sie sich auch selbst über die detaillierten
Anforderungen aus der Corona Verordnung vom Land BW;
>> Für nicht immunisierte Personen gelten folgende Regelungen
>>> Basis- und Warnstufe: (*) Der Zutritt ist nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises
gestattet, der bei Anreise nicht alter als 24 Stunden sein darf.
Ein aktueller Testnachweis ist alle 3 Tage erneut vorzulegen.
>>> Alarmstufe I und Alarmstufe II: Eine touristische Beherbergung ist nicht erlaubt.
Ausnahmen von der PCR-Pflicht und 2G-Beschränkung (gilt nicht für Saunen, und ähnliche Angebote):
>> Kinder bis einschließlich 5 Jahre;
>> Kinder, die noch nicht eingeschult sind;
>> Grundschüler*innen, Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre die in den pädagogischen
Einrichtungen regelmäßig getestet werden; gilt nicht während der Ferienzeiten;
>> Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich);
>> Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können ( ärztlicher Nachweis
notwendig - negativer Antigen-Test erforderlich)
>> Personen, für die es keine allg. Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt
(negativer Antigen-Test erforderlich)
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Hinweis in ganz eigener Sache:
unsere Sauna im Lauterdörfle ist aufgrund einer größeren Störung, derzeit leider noch außer Betrieb.
Wann die Sauna wieder genutzt werden kann, ist derzeit noch nicht bekannt.